Sandra Ebi
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
76133 Karlsruhe Karlsruhe
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Diplom-Pädagogik
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in approbiert
- Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler, Gesetzliche Krankenversicherung
Behandlungs-Stichpunkte
- Angst - Phobie
- Coaching
- Depression
- Essstörung
- Notfall - Krise
- Psychosomatik
- Schmerzen
- Stress - Burnout - Mobbing
- Trauer
- Zwang
Verfahren
- Entspannungsverfahren
- Verhaltenstherapie
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
- Therapie für Kinder und Jugendliche
Weitere Sprachen
- Englisch
- Französisch
Freie Plätze / Wartezeiten
- Wartezeit über drei Monate.
Berufliche Tätigkeit
seit Januar 2021 Niederlassung in einer eigenen Praxis für Kinder- und Jugend-lichenpsychotherapie mit Kassenzulassung
September 2019 - Dezember 2020 Anstellung als Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeutin in einer niedergelassenen Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Mai 2017 - August 2019 Privatpraxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Mai 2010 - August 2018 diagnostische und psychotherapeutische Tätigkeit in der MediClin Klinik an der Lindenhöhe in der Tagesklinik sowie in der Institutsambulanz in Rastatt
August 2008 - Dezember 2011 lerntherapeutische Tätigkeit in der PTE Karlsruhe
Berufsausbildung
2010-2016 Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (Verhaltenstherapie) in Freiburg am FAKiP (Freiburger Ausbildungsinstitut für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie) und Approbation
2004-2009 Ausbildung zur Yogalehrerin an der Yogaschule Tübingen
2002-2007 Studium der Erziehungswissenschaft (Diplom) an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.