Ursula Eberl
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
80797 München München
Heilerlaubnis, Abrechnung
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in approbiert
- Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler
Behandlungs-Stichpunkte
- allg. psych. Problem - Lebensberatung
- Angst - Phobie
- Coaching
- Depression
- Essstörung
- Notfall - Krise
- Persönlichkeitsstörung
- Psychosomatik
- Schmerzen
- Sexualität
- Stress - Burnout - Mobbing
- Trauer
- Trauma - Gewalt - Missbrauch
- Zwang
Verfahren
- Verhaltenstherapie
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
- Familientherapie
- Gruppentherapie
- Therapie für Kinder und Jugendliche
Weitere Sprachen
- Englisch
Freie Plätze / Wartezeiten
- Freie Plätze vorhanden.
- In dringenden Fällen auch kurzfristig Termine möglich.
Mitgliedschaften
- Deutsche PsychotherapeutenVereinigung
Behandlungsphilosophie
Um meinen Patienten ein Aufatmen und die Selbstreflexion in einem sicheren Rahmen zu ermöglichen, lege ich großen Wert auf eine tragfähige therapeutische Beziehung.
Ziel meiner Behandlung ist es die eigene, innewohnende Kraft (wieder) zu entdecken und den Patienten so zur selbstständigen Bewältigung von Herausforderungen zu stärken.
aktuelle Gruppentherapie
Zielgruppe: 14 bis 16-Jährige
Indikation: Soziale Unsicherheiten, Schulangst und Stimmungsschwierigkeiten
Termine: zweiwöchig mittwochs von 16 bis 17:40 Uhr
Im geschützten Kontext machen wir Übungen zur sozialen Kompetenz, stärken das Selbstvertrauen, üben Emotionsregulation und sprechen über bewegende Themen.
Die Gruppentherapie soll durch Einzelkontakte bei mir oder einem mitbehandelnden Kollegen begleitet werden.
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
Approbation verliehen in der Bundesrepublik Deutschland durch die Regierung von Oberbayern, am 5. Juli 2023
zuständige Aufsichtsbehörde: Psychotherapeutenkammer Bayern
berufsrechtliche Regelungen:
Psychotherapeutengesetz (PsychThG)
bayerisches Heilberufe-Kammergesetz (HKaG)
Berufsordnung der PTK Bayern