
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Diplom-Psychologie, Psychotherapeutin VT, Hypnotherapeutin
- Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
- Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler
Behandlungs-Stichpunkte
- allg. psych. Problem - Lebensberatung
- Angst - Phobie
- Coaching
- Depression
- Essstörung
- Persönlichkeitsstörung
- Psychosomatik
- Stress - Burnout - Mobbing
- Supervision
- Trauer
- Trauma - Gewalt - Missbrauch
- Zwang
Verfahren
- EMDR
- Entspannungsverfahren
- Hypnose
- Integrative Therapie
- Kurzzeittherapie
- Online-Beratung
- Verhaltenstherapie
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
- Paartherapie
Weitere Sprachen
- Russisch
Freie Plätze / Wartezeiten
- Wartezeit bis drei Monate.
Mitgliedschaften
- Milton Erickson Gesellschaft für Klinische Hypnose e.V.
- Psychotherapeutenkammer Hamburg
Kontant und Abrechnung
Terminvereinbarung (alle Leistungen sind auch online möglich)
Mich persönlich erreichen Sie am besten per Email.: praxis@dedova.de
Wichtig!: Bitte hinterlassen Sie Ihren Namen, Ihre Versicherung, Ihre Telefonnummer und eine kurze Information zu Ihrem Anliegen (ein Satz reicht). Ich werde mich dann umgehend bei Ihnen melden.
Gesetzlich Versicherte (Kostenerstattung) aktuell kein Platz frei.
Hilfreiche Information für die Beantragung Kostenübernahme:
https://kassenwatch.de/hinweise-fuer-patientinnen
Selbstzahler, privat Versicherte:
In der Regel sind hier kurzfristig freie Therapieplätze ohne Wartezeiten vorhanden.
Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Auch das erste Gespräch ist bereits kostenpflichtig.
Hypnotherapie ist eine Selbstzahler Leistung. Termine auch kurzfristig möglich.
Paartherapie, Paarberatung, Sexualtherapie in Beziehungskrisen:
Gespräche, die Sie als Paar wahrnehmen werden grundsätzlich von Krankenkassen nicht übernommen, gehören damit zu den Selbstzahler Leistungen.
Beratung, Coaching :
Liegen keine sogenannten „Psychischen Störungen“ vor, werden Gespräche eher als Beratung oder Coaching bezeichnet und sind somit keine Kassenleistung.
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.