M. Sc. Janne Cornelius
Psychologische Psychotherapeutin
24106 Kiel Kiel
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Master in Psychologie
- Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
- Beihilfe, Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Heilfürsorge, Private Krankenversicherung, Selbstzahler
Behandlungs-Schwerpunkte
- allg. psych. Problem - Lebensberatung
- Angst - Phobie
- Depression
- Essstörung
- Notfall - Krise
- Psychosomatik
- Schmerzen
- Sexualität
- Stress - Burnout - Mobbing
- Trauer
- Zwang
Verfahren
- Tiefenpsychologisches Verfahren
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
Weitere Sprachen
- Englisch
Freie Plätze / Wartezeiten
- Wartezeit bis drei Monate.
Mitgliedschaften
- Deutsche PsychotherapeutenVereinigung
- John-Rittmeister-Institut für Psychoanalyse, Kiel
- Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein
Erstgespräch vereinbaren
Um ein erstes Gespräch zu vereinbaren, nehmen Sie einfach per E-Mail Kontakt mit mir auf oder hinterlassen Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.
Bitte teilen Sie mir kurz mit, welches Anliegen Sie mitbringen und wie Sie versichert sind. Ich werde mich dann möglichst zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mein Angebot und der Ablauf
Ich führe eine Privatpraxis (kein "Kassensitz") und biete psychologische Psychotherapie im Einzelsetting für Erwachsene im Richtlinienverfahren tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie an.
Nach Ihrer Kontaktaufnahme lade ich Sie zu einem Erstgespräch ein. Ziel dieses Termins ist es, Ihre Symptomatik einzuordnen und die Indikation für eine ambulante Behandlung zu prüfen.
Eine Behandlungsstunde umfasst 50 Minuten. Die Frequenz der Sitzungen – ob wöchentlich, zweimal pro Woche oder in größeren Abständen – orientiert sich dabei individuell an der therapeutischen Indikation und Ihrem persönlichen Bedarf. Gleiches gilt für den Umfang der Behandlung: eine Kurzzeittherapie dauert in der Regel 12-24 Stunden, eine Langzeittherapie bis zu 100 Stunden.
Derzeit biete ich nur Kurzzeittherapien bis einschließlich September an.
Private Krankenversicherungen, Beihilfe, Heilfürsorge und Selbstzahler
Private Krankenversicherungen:
Die Kosten für eine Psychotherapie werden von privaten Krankenversicherungen sowie der Beihilfe und Heilfürsorge in der Regel übernommen. Da die Verträge jedoch sehr individuell gestaltet sind, empfehle ich Ihnen, sich vor Beginn der Therapie bei Ihrem Kostenträger über die genauen Konditionen zu informieren. Sie als Patient*in sind für die Klärung der Kostenübernahme verantwortlich.
Folgende Fragen sollten Sie vorab klären:
1. Wie viele probatorische Sitzungen (Kennenlern-Sitzungen) werden ohne vorherigen Antrag erstattet?
2. Ab wann muss ein förmlicher Antrag und/oder ein Bericht an die Gutachterin/den Gutachter eingereicht werden?
3. Wie viele Behandlungsstunden umfasst Ihr Kontingent pro Kalenderjahr?
4. Gibt es einen vereinbarten Eigenanteil oder eine Deckelung der Erstattungssätze (z. B. Begrenzung auf den 2,3-fachen Satz der GOP)?
Selbstzahler*innen:
Eine Therapie ist auch auf eigene Rechnung möglich. Dies kann Vorteile haben, wenn Sie beispielsweise Wert auf absolute Diskretion gegenüber Versicherungen legen (z. B. vor einer Verbeamtung oder einem Versicherungswechsel).
Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Eine Behandlungseinheit (50 Minuten) wird derzeit mit 134,06 € berechnet (2,3-facher Satz).
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.
Berufsbezeichnung:
Psychologische Psychotherapeutin
(Approbation verliehen in der Bundesrepublik Deutschland durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Schleswig-Holstein)
Zuständige Berufskammer und Aufsichtsbehörde:
Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein
Sophienblatt 92-94
24114 Kiel
Berufsrechtliche Regelungen:
Psychotherapeutengesetz (PsychThG)
Heilberufekammergesetz des Landes Schleswig-Holstein (HBKG)
Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein
Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP)