Christine Willems
Praxis für Psychotherapie und Psychologische Gutachten
52379 Langerwehe Langerwehe
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Diplom-Psychologie, Diplom-Pädagogik, Diplom-Sozialpädagogik, Psychotherapie, Psychologische Therapeutin, Psychologische Gutachterin, Systemische Therapeutin, Paartherapeutin, Systemische Supervisorin, Systemischer Coach
- Erlaubnis zur Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz
- Private Krankenversicherung, Selbstzahler
Behandlungs-Stichpunkte
- allg. psych. Problem - Lebensberatung
- Angst - Phobie
- Coaching
- Depression
- Notfall - Krise
- Psychosomatik
- Sexualität
- Stress - Burnout - Mobbing
- Supervision
- Trauma - Gewalt - Missbrauch
Verfahren
- Entspannungsverfahren
- Gesprächstherapie
- Hypnose
- Kurzzeittherapie
- Neuropsycholog. Psychotherapie
- Online-Beratung
- Psychoanalyse
- Systemische Therapie
- Verhaltenstherapie
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
- Familientherapie
- Paartherapie
Freie Plätze / Wartezeiten
- Freie Plätze vorhanden.
- In dringenden Fällen auch kurzfristig Termine möglich.
Mitgliedschaften
- Deutsche Gesellschaft für Supervision
- Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie
Behandlungsphilosophie
Aus meiner Erfahrung als langjährige Therapeutin bin ich der Überzeugung, dass jeder Mensch die Fähigkeit zur Veränderung besitzt und die dafür benötigten Ressourcen in sich trägt.
Gemeinsam mit Ihnen mobilisiere ich Ihre Stärken und Ressourcen, um herausfordernde Situationen zu bewältigen und aktuelle Probleme über gezielte Verhaltens- und Kognitionsänderungen aufzulösen.
Wünschenswert für jede Behandlung ist eine vertrauensvolle und sichere Beziehung zwischen Ihnen und mir. Diese erreiche ich über meine empathische, wertschätzende und bewertungsfreie Haltung in unseren Gesprächen.
Zahlungsmodalitäten
Bitte beachten Sie, dass Sie nach § 13 Absatz 3 SGB V den Rechtsanspruch haben, sich die Kosten in meiner psychotherapeutischen Privatpraxis von Ihrer Krankenkasse erstatten zu lassen, wenn Sie nicht zeitnah einen Platz in einer Praxis finden, die mit einer gesetzlichen Krankenkasse abrechnet. Die Krankenkassen dürfen die Kostenerstattung nicht verweigern.
Darüber hinaus erstatten die meisten privaten Krankenkassen die Kosten in meiner Privatpraxis.
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Kosten selbst zu tragen. Das birgt den Vorteil, dass keine Diagnosen an Krankenkassen bekannt gegeben werden.
Die Behandlungskosten können Sie gegebenenfalls in Ihrer Steuererklärung bei den Sonderausgaben steuermindernd geltend machen.