
Christiane Dombrowski
Psychologische Psychotherapeutin
22765 Hamburg Hamburg
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Master in Psychologie
- Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
- Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler, Veovita, Bahn BKK
Behandlungs-Stichpunkte
- allg. psych. Problem - Lebensberatung
- Angst - Phobie
- Depression
- Essstörung
- Notfall - Krise
- Persönlichkeitsstörung
- Sexualität
- Stress - Burnout - Mobbing
- Trauer
Verfahren
- Verhaltenstherapie
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
Freie Plätze / Wartezeiten
- Wartezeit bis drei Monate.
Mitgliedschaften
- Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung
- Eintrag im Arztregister (KVHH)
- Psychotherapeutenkammer Hamburg
Behandlungsphilosophie
Als Psychologische Psychotherapeutin biete ich Ihnen qualifizierte Unterstützung -basierend auf der wissenschaftlich fundierten Verhaltenstherapie- in der Bewältigung psychischer Herausforderungen.
Dabei beziehen wir Ihre individuellen Lebenserfahrungen und ihre Persönlichkeitsstruktur aktiv mit ein, um Hürden als auch Stärken benennen zu können, Ihre Situation und das persönliche Erleben besser zu verstehen und eine Entwicklung anzustoßen.
Kontakt
Kontaktieren Sie mich gerne per E-Mail. Ich melde mich dann bei Ihnen und wir schauen gemeinsam, welches Behandlungsangebot ich Ihnen machen kann.
+++Wenn Sie mir eine Nachricht geschickt haben, kontrollieren Sie in den folgenden Tagen bitte Ihren Spamordner im E-Mailpostfach. Vielen Dank +++
Ich biete Psychotherapie für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte an. Ebenfalls ist es möglich, die Kosten als Selbstzahler*in zu übernehmen. Die Kosten der Psychotherapie orientieren sich dabei an der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP/GOÄ). Eine Behandlung für gesetzlich Versicherte ist bei mir über die DAK (Veovita) oder der Bahn BKK möglich. Für alle weiteren gesetzlich Versicherten ist aktuell leider eine reguläre Beantragung einer Psychotherapie nicht möglich. Ausnahme bildet die Psychotherapie als Krankenbehandlung mit Kostenerstattung nach §13 Abs. 3 SGB V.
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.