M. Sc. Marilena Brockmeyer
psychologische Psychotherapeutin, IFA-Gruppenleiterin und Supervisorin
24939 Flensburg Flensburg
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Master in Psychologie, IFA-Gruppenleiterin, Supervisorin
- Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
- Beihilfe, Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung
Behandlungs-Schwerpunkte
- Trauma - Gewalt - Missbrauch
Verfahren
- Verhaltenstherapie
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
Arbeitsschwerpunkte
Behandlungsspektrum:
Als psychologische Psychotherapeutin arbeite ich verhaltenstherapeutisch.
Im Schwerpunkt behandle ich folgende Themen:
Depressive Erkrankungen
Burnout
Angsterkrankungen (Panikattacken, soziale Ängste, agoraphobische Ängste,
generalisierte Ängste, spezifische Phobien)
Posttraumatische Belastungsstörung
Belastungsreaktionen nach schwierigen Erlebnissen (nach Erkrankungen,
Operationen, Todesfällen, Trennungen)
Zwangsstörungen
Persönlichkeitsstörungen
Weiterbildungen:
Supervisorin
IRRT (Level 1)
IFA-Gruppenleiterin
Weiterbildung für Kolleg*innen
Neben meiner psychotherapeutischen Tätigkeit biete ich Fortbildungen für ärztliche sowie psychotherapeutische Kolleg*innen an.
IFA-Gruppe
Die IFA-Gruppe (Interaktionelle Fallarbeit) ist eine Form der verhaltenstherapeutischen Supervisions- und Selbsterfahrungsgruppe für Ärzte und Psychotherapeut*innen. Sie fokussiert auf die Beziehung zwischen Behandler*nnen und Patient*innen, um Interaktions - fallen im Praxisalltag zu erkennen und zu überwinden, oft als verhaltenstherapeutisches Gegenstück zur Balint-Gruppe.
Supervision
Supervision ist ein essenzieller, gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil der psycho-therapeutischen Ausbildung in Deutschland, der die praktische Arbeit mit Patient*innen begleitet und sichert. Diese biete ich als Einzel- oder Gruppensitzung an.
Bei Interesse bitte ich um Kontaktaufnahme per E-Mail.
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.