M.Sc.-Psych. Corina Boboc
Psychologische Psychotherapeutin
80331 München München
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Master in Psychologie, MPU Beraterin
- Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
- Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler, Beihilfe
Behandlungs-Stichpunkte
- allg. psych. Problem - Lebensberatung
- Angst - Phobie
- Depression
- Persönlichkeitsstörung
- Psychosomatik
- Stress - Burnout - Mobbing
- Sucht
- Trauma - Gewalt - Missbrauch
Verfahren
- Tiefenpsychologisches Verfahren
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
Freie Plätze / Wartezeiten
- Freie Plätze vorhanden.
Mitgliedschaften
- Deutsche PsychotherapeutenVereinigung
- Psychotherapeutenkammer Bayern
Behandlungsphilosophie und -methode
„Mit den Augen eines anderen sehen, mit den Ohren eines anderen hören und mit dem Herzen eines anderen fühlen“ (Alfred Adler). Dies ist mein Grundsatz in der Psychotherapie. Mir ist es wichtig, dass wir uns auf Augenhöhe begegnen, um an Ihren persönlichen Bewältigungsstrategien zu arbeiten. Lassen Sie uns gemeinsam auf Entdeckungsreise gehen, was Ihre Symptome auslöst und an der Verbesserung Ihrer Lebensqualität arbeiten.
Tiefenpsychologische Psychotherapie (TP) gehört zu den Richtlinienverfahren der Krankenkassen und ist damit wissenschaftlich fundiert in der Beseitigung bzw. Linderung von psychischen Erkrankungen. Diese Therapiemethode geht davon aus, dass unbewusste Prozesse sowie ungelöste Konflikte das aktuelle Erleben beeinflussen oder gar beeinträchtigen können, was sich schließlich in unerwünschten Symptomen zeigt.
Qualifikation
Weiterbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin am AAI München mit Abschluss Approbation und Fachkunde in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie
Bezugstherapeutin in Suchtklinik
Therapeutin in Psychiatrie und Psychosomatik
MPU Beraterin seit 2017
5-jähriges Studium der Psychologie mit Schwerpunkt Klinische sowie Wirtschaftspsychologie und Abschluss Master of Science
Ablauf
Psychotherapie:
Psychische Erkrankungen können jeden treffen. Scheuen Sie sich deshalb nicht, sich Unterstützung zu holen.
Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten und findet in der Regel wöchentlich statt. Je nach Bedarf kann eine Beratung, eine Kurzzeittherapie (24 Stunden) und/oder eine Langzeittherapie (60 Stunden) eingeleitet werden. Die Kosten für Psychotherapie können -je nach Tarif- von privaten Krankenversicherungen/der Beihilfe übernommen werden. Bitte fragen Sie im Vorfeld bei Ihrer Versicherung nach.
Gesetzlich Krankenversicherte: Dies ist eine Privatpraxis für Psychotherapie. In Einzelfällen können jedoch auch gesetzlich versicherte Patienten in Privatpraxen über das Kostenerstattungsverfahren behandelt werden. Bitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrer Krankenversicherung, ob sie das Verfahren unterstützt und was sie für die Antragstellung benötigt. In jedem Fall sind die ersten Sitzungen von Ihnen selbst zu tragen, da Krankenversicherungen rückwirkend keine Therapiestunden erstatten. Hierzu berate ich Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
MPU Beratung:
Eine MPU (medizinisch psychologische Untersuchung) wird nach Entzug der Fahrerlaubnis von den Führerscheinstellen angeordnet und von Begutachtungsstellen durchgeführt. Die Gründe können vielfältig sein, z. B. aufgrund von Alkohol oder Drogen am Steuer, Aggression in sowie außerhalb des Straßenverkehrs und Punkte im Fahreignungsregister, aber auch Kombinationen aus den genannten Kategorien. Wenn Sie Unterstützung auf dem Weg zurück zu Ihrer Fahrerlaubnis benötigen, sprechen Sie mich an. Ob Sie Abstinenzen brauchen und was die nächsten Schritte sind, hierzu berate ich Sie gerne. Die Kosten für die MPU Beratung wird von keiner Krankenversicherung übernommen und müssen von Ihnen selbst getragen werden, da es keine Heilbehandlung ist. Wieviele Stunden notwendig sind, variiert je nach Fragestellung.
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.