Stichpunkte
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Diplom-Psychologie
- Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
- Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler
Behandlungs-Stichpunkte
- allg. psych. Problem - Lebensberatung
- Angst - Phobie
- Coaching
- Depression
- Essstörung
- Persönlichkeitsstörung
- Psychosomatik
- Sexualität
- Stress - Burnout - Mobbing
- Sucht
- Trauer
- Trauma - Gewalt - Missbrauch
- Zwang
Verfahren
- Tiefenpsychologisches Verfahren
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
Freie Plätze / Wartezeiten
- Wartezeit bis drei Monate.
Mitgliedschaften
- Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie
Persönliches Profil
Vita
Tiefenpsychologisch fundierte Therapieausbildung und aktuell fortgeschrittene Weiterbildung in Analytischer Psychologie nach C.G. Jung;
Psychotherapeutische Mitarbeit an der IPU Hochschulambulanz;
Lehrtätigkeit an der Internationalen Psychoanalytischen Universität Berlin
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.
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Seitenaufrufe seit 14.09.2022 Letzte Änderung am 13.09.2022