M.A., M.Sc. Lara Seifert
Praxis für Psychotherapie & Psychologische Diagnostik
32689 Kalletal Kalletal
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Master in Psychologie, Psychologische Diagnostik
- Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
- Beihilfe, Gesetzliche Krankenversicherung, Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Heilfürsorge, Private Krankenversicherung, Selbstzahler, Auch online Termine möglich
Behandlungs-Schwerpunkte
- ADHS
- allg. psych. Problem - Lebensberatung
- Angst - Phobie
- Autismus
- Depression
- Essstörung
- Notfall - Krise
- Persönlichkeitsstörung
- Psychose - Schizophrenie
- Psychosomatik
- Stress - Burnout - Mobbing
- Trauer
- Trauma - Gewalt - Missbrauch
- Zwang
Verfahren
- Tiefenpsychologisches Verfahren
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
- Gruppentherapie
- Paartherapie
- Therapie für Kinder und Jugendliche
Freie Plätze / Wartezeiten
- In dringenden Fällen auch kurzfristig Termine möglich.
Mitgliedschaften
- Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen
- Deutsche Fachgesellschaft für Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie e.V.
Homepage
Wichtig: Bei Kinder- und Jugendpsychotherapeuten (KJP) erfolgt die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse; bei Psychologischen Psychotherapeuten (PP) hingegen nur für Selbstzahler und Privatversicherte.
Weitere Informationen findet ihr auf meine Homepage:
https://praxis-psychotherapie-kalletal.de
Psychologische Diagnostik
Psychologische Diagnostik ermöglicht eine fundierte Einschätzung psychischer Belastungen, Ressourcen und möglicher Störungsbilder. Sie dient der Klärung diagnostischer Fragestellungen, als Grundlage für eine therapeutische Behandlung oder zur Erstellung einer fachlichen Einschätzung, etwa bei Schul- oder Berufsfragestellungen. Zum Einsatz kommen dabei standardisierte Testverfahren, strukturierte Interviews sowie klinisch-psychologische Beobachtungen. Häufige Fragestellungen betreffen unter anderem:
-Konzentrations- und Aufmerksamkeitsprobleme (ADHS)
-Autismus
-Emotionale Belastungen (z. B. Ängste, depressive Symptome)
-Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen
-Intelligenz- oder Leistungsdiagnostik
-Persönlichkeitsmerkmale
-Abklärung psychischer Störungen gemäß ICD-10/ICD-11
Die Diagnostik umfasst in der Regel mehrere Termine, inklusive eines abschließenden Auswertungsgesprächs. Auf Wunsch wird ein schriftlicher Befund oder Bericht erstellt.
Wichtiger Hinweis zur Abrechnung: Die reine psychologische Diagnostik für Erwachsene erfolgt ausschließlich auf Selbstzahlerbasis. Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Eine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen ist in diesen Fällen leider nicht möglich.
Gutachten & Stellungnahmen bei geschlechtlicher Selbstbestimmung
In meiner Praxis biete ich psychologische Stellungnahmen und Gutachten im Zusammenhang mit Transidentität / Transgeschlechtlichkeit an. Diese können unterstützend sein bei medizinischen oder psychosozialen Prozessen – individuell, respektvoll und ohne pathologisierende Sichtweise.
Wann ist eine Stellungnahme sinnvoll?
Ein psychologisches oder psychotherapeutisches Gutachten kann z. B. erforderlich oder hilfreich sein für:
-Indikationsstellung für geschlechtsangleichende Maßnahmen (z. B. Hormonbehandlung oder Operation)
-Ärzt:innen oder Krankenkassen im Rahmen der Antragstellung
-Aufklärung über den bisherigen Weg und psychosoziale Begleitung
-Schriftliche Zusammenfassung einer therapeutischen Begleitung
Die Notwendigkeit eines Gutachtens ergibt sich dabei nicht automatisch – gerne klären wir gemeinsam, ob und in welchem Rahmen eine Stellungnahme in deinem Fall sinnvoll ist.
Was umfasst ein Gutachten oder eine Stellungnahme?
-Je nach Fragestellung enthält eine psychologische Einschätzung typischerweise:
Ein kurzes persönliches Vorgespräch (ggf. mehrere Sitzungen bei komplexem Anliegen)
-Die Erfassung der individuellen Lebenssituation
-Informationen zum bisherigen Weg der Geschlechtsidentität
-Die therapeutische oder diagnostische Einordnung
-Empfehlungen für weiterführende Schritte
-(Auf Wunsch) eine schriftliche Zusammenfassung für Ärzt:innen, Krankenkassen oder andere Stellen
Ich arbeite dabei ressourcenorientiert, affirmativ und auf Augenhöhe – dein Weg steht im Mittelpunkt.
Wichtig zu wissen:
-Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Dann ist kein psychologisches Gutachten mehr für die Änderung von Namen oder Geschlechtseintrag beim Standesamt erforderlich.
-Bestehende therapeutische Kontakte und Stellungnahmen können weiterhin unterstützend sein – z. B. bei medizinischen Schritten, nicht aber mehr für den juristischen Geschlechtswechsel.
-Diese Leistungen sind nicht Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und werden privat in Rechnung gestellt.
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.