Barbara Dittrich
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
48143 Münster Münster (Münster, Stadt)
Heilerlaubnis, Abrechnung
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in approbiert
- Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler
Behandlungs-Stichpunkte
- Angst - Phobie
- Coaching
- Depression
- Essstörung
- Psychosomatik
- Schmerzen
- Sexualität
- Stress - Burnout - Mobbing
- Sucht
- Trauer
- Zwang
Verfahren
- Entspannungsverfahren
- Gesprächstherapie
- Verhaltenstherapie
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
- Therapie für Kinder und Jugendliche
Freie Plätze / Wartezeiten
- Freie Plätze vorhanden.
- In dringenden Fällen auch kurzfristig Termine möglich.
Mitgliedschaften
- Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie e.V.
Ablauf & Kontakt
Liebe Interessent*innen,
in meiner Praxis behandle ich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 4 und 21 Jahren.
Um ein unverbindliches Erstgespräch zu vereinbaren, kontaktieren Sie mich gerne via E-Mail oder Telefon, ich werde mich zeitnah bei Ihnen zurückmelden.
In einem Kennenlern-Gespräch können wir dann gemeinsam den weiteren Verlauf besprechen und offene Fragen klären.
Bitte beachten Sie, dass leider nur die private Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung in meiner Praxis übernimmt.
Ich freue mich, Sie kennen zu lernen!
Behandlungsphilosophie
Sich Hilfe zu suchen erfordert viel Mut! Ich freue mich, wenn meine Patient*innen sich dazu entschieden haben, eine Therapie machen zu wollen! Dabei stellt die Therapie einen Raum dar, um neue Wege, Perspektiven und Lösungen entwickeln und ausprobieren zu können.
Mein psychotherapeutisches Behandlungskonzept basiert auf der Verhaltenstherapie als anerkanntes Richtlinienverfahren. In der Therapie werden mit den Patient*innen neue Ansichten, Verhaltensweisen und Lösungswege erarbeitet, die beim Erreichen der zuvor benannten Ziele helfen. Dabei greift die Verhaltenstherapie auf unterschiedliche Methoden zurück.
Die Gestaltung der Therapie ist individuell auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen abgestimmt.
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.