Sylvia Asmus
Dipl.-Psychologin, Psychologische Psychotherapeutin
80336 München (3. Stock) DE München
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Diplom-Psychologie
- Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
- Beihilfe, Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler, Berufsgenossenschaften bei Trauma
Behandlungs-Schwerpunkte
- allg. psych. Problem - Lebensberatung
- Angst - Phobie
- Coaching
- Depression
- Notfall - Krise
- Psychosomatik
- Stress - Burnout - Mobbing
- Supervision
- Trauma - Gewalt - Missbrauch
Verfahren
- EMDR
- Gestalttherapie
- Kunsttherapie
- Kurzzeittherapie
- Online-Beratung
- Traumatherapie
- Verhaltenstherapie
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie: Erwachsene
Freie Plätze / Wartezeiten
- Freie Plätze vorhanden.
- In dringenden Fällen auch kurzfristig Termine möglich.
Mitgliedschaften
- Arbeitsgemeinschaft für Verhaltensmodifikation gGmbH (AVM)
- Deutsches Traumakompetenznetz e.V. (Trauma.help)
- EMDRIA Deutschland e.V.
- Psychotherapeutenkammer Bayern (PTK)
- TraumaHilfeZentrum München e.V. (THZM))
Berufliche Zusatzqualifikationen
regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen und Seminaren (z.B. EMDR, Traumatherapie), Supervisionen und Intervisionszirkeln (kollegialer Austausch)
langjährige Tätigkeit im FrauenTherapieZentrum-FTZ München gemeinnützige GmbH
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.
Approbation als Psychologische Psychotherapeutin verliehen vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit am 12. Januar 1999
Die Approbation berechtigt die Psychologische Psychotherapeutin zur Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 des Psychotherapeutengesetzes.
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Psychotherapeutenkammer Bayern (PTK)
Birketweg 30
80639 München
www.ptk-bayern.de
Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz - PsychThG) www.ptk-bayern.de/ptk/web.nsf/id/li_rechtsquellen.html
Gesetz über die Berufsausübung, die Berufsvertretungen und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker sowie der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Heilberufe-Kammergesetz - HKaG) www.ptk-bayern.de/ptk/web.nsf/id/li_rechtsquellen.html