Ann-Kathrin Rösch

M.Sc.-Psych. Ann-Kathrin Rösch

Psychologische Psychotherapeutin

Winterbergstr. 7
66119 Saarbrücken Saarbrücken
Stichpunkte

Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung

  • Master in Psychologie
  • Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
  • Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler

Verfahren

  • Verhaltenstherapie

Therapie-Angebot

  • Einzeltherapie: Erwachsene

Weitere Sprachen

  • Englisch
  • Französisch

Freie Plätze / Wartezeiten

  • Freie Plätze vorhanden.
  • In dringenden Fällen auch kurzfristig Termine möglich.

Mitgliedschaften

  • Deutsche PsychotherapeutenVereinigung
Persönliches Profil

Über mich

Von Oktober 2017 bis März 2026 habe ich mit einem interdisziplinären Team als Psychotherapeutin in der Klinik für Psychosomatik des CaritasKlinikums in St.Josef Dudweiler gearbeitet. Dort habe ich sowohl stationäre als auch teilstationäre Patient*innen mit unterschiedlichen Krankheitsbildern behandelt.
Von April 2018 bis September 2018 war ich außerdem in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie am Universitätsklinikum des Saarlandes in Homburg tätig.
Von Januar 2022 bis März 2025 habe ich, im Rahmen der multimodalen Komplextherapie, zusätzlich zu meiner Tätigkeit in der Psychosomatik, mit Patient*innen aus der konservativen Orthopädie des CaritasKlinikums in St.Josef Dudweiler zusammengearbeitet.
Im Mai 2025 habe ich, neben meiner Teilzeittätigkeit am CaritasKlinikum, mit der ambulanten Arbeit in meiner Praxis in Saarbrücken begonnen und bin seit April 2026 nur noch ambulant tätig.

Gerne lerne ich Sie in einem persönlichen Gespräch kennen, kläre Ihr Anliegen sowie Ihre Fragen und finde gemeinsam mit Ihnen heraus, ob eine ambulante Psychotherapie bei mir für Sie in Frage kommt.

Nehmen Sie zur Vereinbarung eines Erstgesprächstermins gerne Kontakt zu mir auf.

Bitte beachten Sie, dass ich keine Kassenzulassung habe und daher nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen darf. Falls Sie gesetzlich versichert sind, müssten Sie bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, ob diese die Kosten einer Behandlung über das Kostenerstattungsverfahren (https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/ ) übernehmen.
Andernfalls können die Kosten auch als Selbstzahler beglichen werden.


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Letzte Änderung am 11.05.2026