M.Sc.-Psych. Ann-Kathrin Rösch
Psychologische Psychotherapeutin
66119 Saarbrücken DE Saarbrücken
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Master in Psychologie
- Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
- Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler
Verfahren
- Verhaltenstherapie
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie: Erwachsene
Weitere Sprachen
- Englisch
- Französisch
Freie Plätze / Wartezeiten
- Freie Plätze vorhanden.
- In dringenden Fällen auch kurzfristig Termine möglich.
Mitgliedschaften
- Deutsche PsychotherapeutenVereinigung
Über mich
Von Oktober 2017 bis März 2026 habe ich mit einem interdisziplinären Team als Psychotherapeutin in der Klinik für Psychosomatik des CaritasKlinikums in St.Josef Dudweiler gearbeitet. Dort habe ich sowohl stationäre als auch teilstationäre Patient*innen mit unterschiedlichen Krankheitsbildern behandelt.
Von April 2018 bis September 2018 war ich außerdem in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie am Universitätsklinikum des Saarlandes in Homburg tätig.
Von Januar 2022 bis März 2025 habe ich, im Rahmen der multimodalen Komplextherapie, zusätzlich zu meiner Tätigkeit in der Psychosomatik, mit Patient*innen aus der konservativen Orthopädie des CaritasKlinikums in St.Josef Dudweiler zusammengearbeitet.
Im Mai 2025 habe ich, neben meiner Teilzeittätigkeit am CaritasKlinikum, mit der ambulanten Arbeit in meiner Praxis in Saarbrücken begonnen und bin seit April 2026 nur noch ambulant tätig.
Gerne lerne ich Sie in einem persönlichen Gespräch kennen, kläre Ihr Anliegen sowie Ihre Fragen und finde gemeinsam mit Ihnen heraus, ob eine ambulante Psychotherapie bei mir für Sie in Frage kommt.
Nehmen Sie zur Vereinbarung eines Erstgesprächstermins gerne Kontakt zu mir auf.
Bitte beachten Sie, dass ich keine Kassenzulassung habe und daher nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen darf. Falls Sie gesetzlich versichert sind, müssten Sie bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, ob diese die Kosten einer Behandlung über das Kostenerstattungsverfahren (https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/ ) übernehmen.
Andernfalls können die Kosten auch als Selbstzahler beglichen werden.
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.