Anne Schröter
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
67433 Neustadt an der Weinstraße DE Neustadt an der Weinstraße
Heilerlaubnis, Abrechnung
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in approbiert
- Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler
Behandlungs-Schwerpunkte
- allg. psych. Problem - Lebensberatung
- Angst - Phobie
- Depression
- Essstörung
- Notfall - Krise
- Persönlichkeitsstörung
- Psychosomatik
- Stress - Burnout - Mobbing
- Trauer
- Trauma - Gewalt - Missbrauch
- Zwang
Verfahren
- Entspannungsverfahren
- Hypnose
- Online-Beratung
- Systemische Therapie
- Traumatherapie
- Verhaltenstherapie
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie: Erwachsene
- Therapie für Kinder und Jugendliche
Freie Plätze / Wartezeiten
- Wartezeit über zwölf Monate.
Mitgliedschaften
- Deutsche Gesellschaft für Hypnose
Behandlungsphilosophie
Ich unterstütze mein Gegenüber darin, die eigenen Stärken zu finden und auszubauen, um herausfordernde Situationen, Lebensumstände und Entwicklungsaufgaben zu meistern und daran zu wachsen. Ich kombiniere dabei erprobte Interventionen aus den Bereichen der Verhaltenstherapie, Hypnotherapie und systemischen Therapie, abgestimmt auf den jeweligen Bedarf. Gegenseitige Offenheit, Transparenz und Ehrlichkeit im therapeutischen Prozess sowie die Förderung von Selbstständigkeit und Eigenverantwortung (abgestimmt auf die Entwicklungsstufe meines Gegenübers) sind mir dabei ebenso wichtig wie eine vertrauensvolle, zugewandte und oft humorvolle Atmosphäre in den Therapie- und Beratungssitzungen.
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.