Diplom Psychologin Andrea Dembinski
Psychologische Psychotherapeutin in Verhaltenstherapie
18106 Rostock Rostock
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Diplom-Psychologie
- Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
- Private Krankenversicherung, Selbstzahler
Behandlungs-Schwerpunkte
- Angst - Phobie
- Depression
- Trauma - Gewalt - Missbrauch
Verfahren
- EMDR
- Verhaltenstherapie
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
Freie Plätze / Wartezeiten
- Freie Plätze vorhanden.
Mitgliedschaften
- Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie e.V.
- Deutsche PsychotherapeutenVereinigung
Aus- und Weiterbildung in Psychotherapie
1994-1999 Diplom in Psychologie mit Vertiefung in Neuropsychologie
2008-2012 Ausbildung zur Systemisch Integrativen Therapeutin
2011-2017 Approbationsausbildung in Verhaltenstherapie
2014-2021 diverse Qualifizierungen in Traumatherapie mit EMDR nach Shapiro
Privatpraxis, KEIN Kassensitz - Was bedeutet das für Sie?
Ich biete Ihnen eine so hohe Qualifikation an, dass ich auch einen Kassensitz für Psychotherapie übernehmen könnte, habe aber keinen Kassensitz inne und wünsche dies auch nicht.
Alle Privatversicherten und Beihilfeberechtigten wie Beamten, Soldaten und Polizisten können bei mir eine Richtlinienpsychotherapie wahrnehmen und bekommen die Kosten zu Ihren jeweiligen Versicherungsbedingungen erstattet. Auch alle Selbstzahler können mein Angebot nutzen.
Gesetzlich Krankenversicherte müssten die Kosten von etwa 134 Euro/Sitzung hingegen selbst aufbringen, denn die Gesetzlichen Krankenkassen sind nur den Kassensitzen gegenüber zur Kostenübernahme verpflichtet. Das sogenannten Kostenerstattungsverfahren biete ich nicht an.
Hinweis für Gesetzlich Krankenversicherte
Kurzfassung:
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse die etwa 134 Euro pro Sitzung in einer Praxis mit Kassensitz, aber nicht bei mir.
Hier finden Sie die Kassensitze für Psychotherapie:
www.kvmv.de/service/arztsuche/
Wählen Sie dort die Rubrik "Psychotherapeuten" (rechts neben der Rubrik "Arzt").
Langfassung:
Die gesetzlichen Krankenkassen haben eine Versorgungspflicht, hausärztlich, orthopädisch etc., und eben auch mit qualifizierter Psychotherapie. Es gibt aber die sogenannte Zulassungsbeschränkung. Nur ausreichend qualifizierte Heilkundige können sich auf die für die Region zugelassenen Kassensitze bewerben und zwar bei der KV (Kassenärztlichen Vereinigung). Im Gegenzug finden Sie im Internetauftritt Ihrer KV immer eine aktuelle Liste der Kassensitzinhaber mit Suchfunktionen für die Facharztrichtung bzw. Psychotherapie, sowie für die Region und für weitere Kriterien.
Bevorzugte Kontaktaufnahme
Sie erreichen mich am besten schriftlich mit einer SMS oder Email.
Spontane Telefonanrufe kann ich kaum jemals annehmen, da ich die meiste Zeit über in längeren, geplanten, persönlichen Patientenkontakten arbeite.