Martin Adendorf

Martin Adendorf

Psychoanalytiker DGIP/VAKJP, Fachgebiet Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Tempelstraße 2b
50679 Köln Köln
Stichpunkte

Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung

  • Diplom-Sozialpädagogik
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in approbiert
  • Gesetzliche Krankenversicherung, Private Krankenversicherung, Selbstzahler

Behandlungs-Stichpunkte

  • allg. psych. Problem - Lebensberatung
  • Angst - Phobie
  • Coaching
  • Depression
  • Essstörung
  • Persönlichkeitsstörung
  • Psychosomatik
  • Schmerzen
  • Sexualität
  • Stress - Burnout - Mobbing
  • Sucht
  • Trauer
  • Trauma - Gewalt - Missbrauch
  • Zwang

Verfahren

  • Psychoanalyse
  • Tiefenpsychologisches Verfahren

Therapie-Angebot

  • Einzeltherapie
  • Therapie für Kinder und Jugendliche

Freie Plätze / Wartezeiten

  • Wartezeit bis drei Monate.
  • In dringenden Fällen auch kurzfristig Termine möglich.

Mitgliedschaften

  • Arztregistereintrag
  • Deutsche Gesellschaft für Individualpsychologie
  • Mitgliedschaft in der Psychotherapeutenkammer NRW
  • Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten in Deutschland e.V.
Persönliches Profil

Behandlungsphilosophie- und voraussetzungen

Vorab: Private und gesetzliche Versicherungen übernehmen die Kosten für eine Behandlung in einer Praxis für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nur, wenn die/der Patient*in bei Beginn der Behandlung noch nicht 21 Jahre alt ist. Die Beihilfen begrenzen das Höchstalter zu Therapiebeginn i.d.R. sogar auf 18 Jahre.
Wenn Sie/Ihr Kind diese Altersgrenze bereits überschritten haben/hat, wäre eine Behandlung durch mich nur auf Selbstkostenbasis möglich.

Behandlungswürdige Symptome sind Ausdruck kreativer Versuche der Psyche, belastende seelische Zustände und Konflikte aushaltbar zu machen bzw. sie im Unbewussten zu halten.
Eine tiefenpsychologische oder analytische Therpie ist darauf ausgerichtet, die eigentlichen Ursachen der Symptomatik zu ergründen und die psychische Struktur in der Form zu stärken, damit Sie/damit Ihr Kind die auslösenden Ursachen der Beschwerden selbstwirksam bearbeiten können.
Im Ideallfall erhält Ihre Psyche/die Psyche Ihres Kindes im Verlauf des therapeutischen Prozesses eine ausreichende Ausstattung, um die Symptome dauerhaft aufgeben zu können.

Eine der wichtigsten Voraussetzung für den Erfolg einer Psychotherapie ist die Qualität der therapeutischen Beziehung.
Damit sich zwischen Ihnen/Ihrem Kind/Ihrem Familiensytem und mir als Therapeut eine bedeutsame Beziehung entwickeln kann, ist das Vorhandensein von Sympathie und Vertrauen sehr wichtig - schließlich wird mit dem Beginn einer Psychotherapie ein längerfristiger Therapieprozess eingeläutet.

Bei Kindern und Jugendlichen bis 15 Jahre ist es sehr wichtig, dass ich die Eltern/die wichtigsten Bezugspersonen in regelmäßigen Abständen in den laufenden Therapieprozess einbeziehen kann.

Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr dürfen entscheiden, ob die Eltern/die wichtigsten Bezugspersonen in die Therapie einbezogen werden.

Einstieg in die probatorischen Sitzungen und ggf. Überleitung in eine Psychotherapie

Sie können ohne eine Überweisung Ihres Haus- oder Facharztes Kontakt mit mir aufnehmen und sich ggf. von mir therapeutisch behandeln lassen.
In den probatorischen Sitzungen können wir - neben der diagnostischen Abklärung, ob ich bei den vorhandenen Symptomen eine Psychotherapie verordnen kann - herausfinden, ob wir uns gegenseitig sympathisch finden und Sie Vertrauen in mein theraupeutisches Können entwickeln können.
Ihre Krankenversicherung (oder ggf. die Beihilfe) übernimmt in der Regel die Kosten für jeweils 4 bis 6 probatorische Stizungen bei verschiedenen PsychotherapeutInnen, damit Sie für sich/für Ihr Kind ein geeignetes Setting finden können.
Die notwendigen Antragsunterlagen hierfür stellt Ihnen der zuständige Kostenträger auf Nachfrage zur Verfügung.

Zum Ende der ersten probatorischen Sitzung erhalten Sie von mir einen Terminvorschlag für eine zweite Sitzung.
Nach einer ausreichenden Bedenkzeit können Sie mir diesen zwei Tage vor dem vereinbarten Datum zu- oder absagen.
Sollte ich keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, weiß ich, dass Sie sich gegen eine Weiterführung der probatorischen Sitzungen bei mir entschieden haben.

Sollte ich bei Ihnen/Ihrem Kind eine behandlungsbedürftige Diagnose stellen und wir uns eine gemeinsame Zusammenarbeit vorstellen können, würde ich - je nach Diagnose und Hintergrund - bei Ihrer Krankenversicherung die Antragsunterlagen zur Finanzierung einer Kurzzeit- oder eine Langzeittherapie für Sie/für Ihr Kind einreichen.
Hierzu benötige ich von Ihnen ledglich eine Bescheinigung des zuständigen Hausarztes oder Psychiaters (Konsiliarbericht), dass bei Ihnen/Ihrem Kind keinerlei körperlichen Erkrankungen vorliegen, die gegen den Beginn einer Psychotherapie sprechen.

Ob eine tiefenpsychologische oder analyitsche Therapie notwendig sein wird, ist ebenfalls von der Diagnose, deren Hintergrund sowie mitunter auch von Ihren oder den aktuellen Lebensumständen Ihres Kindes abhängig.
Hierüber würde ich mit Ihnen im Verlauf der probatorischen Sitzungen ins Gespräch kommen und Sie über die Konzepte der verschiedenen Therapieverfahren, deren Wirkungen sowie mögliche Nebenwirkungen aufklären.

Eine von Ihrer Krankenversicherung oder der Beihilfe bewilligte Psychotherapie kann jederzeit von Ihnen oder auch von mir beendet werden.
Ab der ausgesprochenen Kündigung sollten drei letzte Termine stattfinden.
Diese Sitzungen dienen der Verabschiedung und Lösung aus der therapeutischen Beziehung. Vor allem können sie zur Besprechung/Klärung von entstandenen Konflikten zwischen Ihnen und mir/Ihrem Kind genutzt werden, falls diese die Ursache der Kündigung sein sollten.

Kontaktaufnahme mit mir

Sie erreichen mich in der Regel montags und mittwochs zwischen 10 und 11.30 Uhr telefonisch.
In diesem ersten Kontakt kann ich mit Ihnen kurz klären, ob Ihre/die Symptome Ihres Kindes die Vorraussetzungen für die Notwendigkeit einer Diagnostik und somit Vereinbarung einer Probationsstunde erfüllen.
Sie können mir auch gerne jederzeit eine Nachricht über meine Mailbox oder meine E-Mail-Adresse zukommen lassen. Ich rufe Sie dann zurück, sobald mir dies möglich ist.


14263
Seitenaufrufe seit 04.10.2018
Letzte Änderung am 14.10.2022