Weniger Geld bei gleicher Leistung

Warum die Verantwortlichen in der Honorarangleichung für Psychotherapeuten keine Sparmaßnahme sehen und die daraus resultierende Absenkung der Vergütung dennoch massiv als Kürzung kritisiert wird

Seit dem 1. April 2026 werden psychotherapeutische Leistungen schlechter vergütet. Der GKV-Spitzenverband sagt, das sei keine Sparmaßnahme, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Honorarangleichung. Kritiker sehen genau das Gegenteil: weniger Geld in einem Versorgungsbereich, in dem Patientinnen und Patienten schon heute oft monatelang auf einen Therapieplatz warten.

Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am 11. März 2026 entschieden, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent abzusenken. Gleichzeitig werden die Strukturzuschläge um 14,25 Prozent erhöht. Die Entscheidung wurde veröffentlicht vom Institut des Bewertungsausschusses; KBV und Bundespsychotherapeutenkammer reagierten mit scharfer Kritik. In verschiedenen deutschen Großstädten kam es zu Demonstrationen gegen die Honrarangleichung.

Der GKV-Spitzenverband begründet die Maßnahme mit einer gesetzlichen Vorgabe in § 87 Absatz 2c Satz 8 SGB V. Danach muss regelmäßig überprüft werden, ob die Bewertung psychotherapeutischer Leistungen im Verhältnis zu bestimmten ärztlichen Fachgruppen noch angemessen ist. Nach Darstellung des Spitzenverbands ergab diese Prüfung zuletzt, dass die Einkommensmöglichkeiten psychotherapeutischer Praxen über denen der Vergleichsgruppen lagen. Deshalb sei die Absenkung sachgerecht gewesen. Der Verband betont ausdrücklich, es gehe nicht um Einsparungen, sondern darum, die Bewertungsrelationen im ambulanten System „in einem ausgewogenen Verhältnis zu halten“.

Genau an diesem Punkt beginnt jedoch der Streit. Denn der GKV-Spitzenverband nennt selbst Zahlen, die politisch sehr wohl wie eine Sparmaßnahme wirken: Für 2026 rechnet er mit rund 120 Millionen Euro weniger Vergütung, denen nur etwa 30 Millionen Euro durch höhere Strukturzuschläge gegenüberstehen. Unter dem Strich würden also rund 90 Millionen Euro weniger ausgezahlt. Der Verband spricht deshalb von einer Nettoanpassung von etwa minus 2,3 Prozent. Formal mag das als Angleichung beschrieben werden. In der praktischen Wirkung bedeutet es aber: In einem Bereich mit bereits angespanntem Zugang fließt weniger Geld. 

Besonders umstritten ist, dass die Kürzung nicht jede Praxis gleichermaßen trifft. Die Absenkung der psychotherapeutischen Honorare selbst gilt breit, etwa für antrags- und genehmigungspflichtige Psychotherapie, psychotherapeutische Sprechstunden und Akutbehandlungen. Gleichzeitig helfen die erhöhten Strukturzuschläge nur den Praxen, die die Voraussetzungen dafür erfüllen. Die Bundespsychotherapeutenkammer weist darauf hin, dass selbst Praxen mit vollem Strukturzuschlag noch mit einem Minus von rund 2,8 Prozent rechnen müssten. Praxen ohne oder mit nur teilweisem Strukturausgleich verlieren entsprechend mehr.  

Warum soll eine Nettoabsenkung der Vergütung in einem Bereich mit langen Wartezeiten keine Folgen für die Versorgung haben? Der GKV-Spitzenverband selbst schreibt, trotz steigender Zahl von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erkenne man keinen verbesserten Zugang und keine verkürzten Wartezeiten. Wenn das zutrifft, drängt sich die Frage auf, warum trotz dieses Problems eine Honorarabsenkung beschlossen wurde? Vielmehr wäre eine präzise Analyse der Gründe der tatsächlichen Engpässe im System angebracht. 

Noch heikler ist ein anderer Punkt: die mögliche Verlagerung von Kapazitäten. Wenn GKV-Leistungen relativ unattraktiver werden, liegt der Gedanke nahe, dass manche Praxen freie Zeitfenster eher mit Privatpatient:innen, Selbstzahler:innen oder anderen besser vergüteten Leistungen füllen könnten. Ob das tatsächlich in relevantem Umfang geschieht, ist öffentlich bisher nicht belegt.

Der GKV-Spitzenverband hält dem entgegen, die Versorgung werde sich durch vorgesehenen Honoraranpassungen nicht verändern. Psychotherapeutische Leistungen seien weiterhin unbudgetiert: „Wir gehen davon aus, dass die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten weiterhin Leistungen im gleichen Umfang bzw. mit der gleichen jährlichen Mengendynamik wie bisher erbringen“, sagt Janka Hegemeister, Pressereferentin des GKV-Spitzenverbands. 

Christiane Dünisch, die von diesen Honorarkürzungen betroffen ist, sieht das anders: „Ich bekomme zwar Strukturausgleich. Trotzdem werden die Kürzungen vielleicht dazu führen, dass ich künftig mehr Privatpatient:innen behandeln werde“, sagt die Psychologische Psychotherapeutin. „Diese Kürzungen sind kontraproduktiv, denn sie führen dazu, dass die Wartelisten für gesetzlich versicherte Patient:innen noch länger werden. Seit 2011 ist die Verhaltenstherapeutin approbiert, erst 2019 bekam sie einen halben Kassensitz, für den sie 30.000 Euro bezahlt hat. „Diese Investition musste ich schließlich auch erst einmal erwirtschaften.“

Auch beim Strukturzuschlag bleiben Fragen offen. Der GKV-Spitzenverband stellt ihn als automatische Abfederung dar und verweist darauf, dass er ab einem Tätigkeitsumfang von über 50 Prozent ohne Antrag und ohne Nachweis ausgezahlt werde. Für die politische Bewertung wäre aber entscheidend zu wissen, wie viele Praxen den Zuschlag tatsächlich voll, teilweise oder gar nicht erhalten. Solange diese Verteilung nicht transparent ist, bleibt unklar, wie stark die Kürzung in der Versorgungspraxis wirklich abgefedert wird. Eine Nachfrage dazu an den GKV-Spitzenverband, blieb bis zur Veröffentlichung dieses Artikels unbeantwortet. 

Dass Berufsverbände und Kammern heftig protestieren, ist deshalb gut nachvollziehbar. Die KBV sprach von einer „fatalen Entscheidung“, die zulasten psychisch kranker Menschen gehe. Die Bundespsychotherapeutenkammer nannte die Absenkung „völlig inakzeptabel“. Man muss diese Wertungen nicht unkritisch übernehmen. Aber der Protest ist verständlich: Wenn in einem Bereich mit hoher Nachfrage, langen Wartezeiten und wachsender gesellschaftlicher Bedeutung psychischer Erkrankungen netto weniger Geld ankommt, ist das mehr als eine technische Honorarfrage. Es ist ein gesundheitspolitisches Signal. 

Am Ende läuft der Streit auf einen einfachen Widerspruch hinaus. Der GKV-Spitzenverband sagt: keine Sparmaßnahme, sondern Angleichung. Die Kritiker sagen: Wenn netto weniger Geld fließt, fühlt es sich für Praxen und Patient:innen sehr wohl wie Sparen an. Ob diese Kritik trägt, hängt nun vor allem davon ab, ob der Spitzenverband belastbar belegen kann, dass die Kürzung weder den Zugang zur Therapie verschlechtert noch Anreize setzt, Kapazitäten aus dem GKV-Bereich abzuziehen. Solange diese Antworten ausstehen, bleibt der Eindruck bestehen, dass ausgerechnet an einer Stelle gekürzt wird, an der das Versorgungssystem ohnehin schon unter Druck steht.