Die seit November 2018 als Richtlinienverfahren anerkannte Systemische Therapie kann seit 1. Juli 2020 auch über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Bislang galt das nur für die drei Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie, Psychoanalyse und tiefenpsychologische Verfahren. Erwachsene ab 18 Jahren, die unter einer psychischen Störung leiden, haben nun die Möglichkeit, sich von einem Psychologischen Psychotherapeuten oder einem Ärztlichen Psychotherapeuten mit entsprechender Aus- beziehungsweise Weiterbildung in Systemischer Therapie behandeln zu lassen.
Bislang gibt es noch nicht so viele approbierte Psychologische und Ärztliche Psychotherapeuten, die Systemische Therapie als Richtlinienverfahren anbieten können. Doch viele staatlich anerkannte Aus- und Weiterbildungsinstitute starten bereits mit ihren Programmen. Damit auch Ärztliche Psychotherapeuten systemisch arbeiten können, werden auch Weiterbildungsordnungen angepasst.
Die Systemische Therapie ist das erste Richtlinienverfahren, das aufgrund der Ergebnisse von Wirksamkeitsstudien zugelassen wird. Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bewertete das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) den Nutzen Systemischer Therapie. Eine positive Wirkung der Systemischen Therapie konnte unter anderem bei Angststörungen, Depression, Suchterkrankungen oder Essstörungen nachgewiesen werden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte im November 2018 entschieden, dass Systemische Therapie für Erwachsene von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird. Die rechtlichen Grundlagen für das neue Richtlinienverfahren wurden im November 2019 geändert, die Vergütungsregelungen nun von Krankenkassen und Kassenärztlicher Bundesvereinigung festgelegt.
Zwölf Jahre nach der wissenschaftlichen Anerkennung durch den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (WBP) wird Systemische Therapie von den Krankenkassen übernommen. Das gilt allerdings nur für Erwachsene. Damit auch Kinder und Jugendliche eine von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierte Systemische Psychotherapie in Anspruch nehmen können, muss der G-BA ein weiteres Bewertungsverfahren durchführen.
Die Systemische Therapie, die sich in den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts aus der Arbeit mit Familien entwickelt hat, ist an Beziehungsprozessen der Personen interessiert, die an der Entstehung und Aufrechterhaltung eines Problems beteiligt und deshalb auch für Veränderungs- und Lösungsprozesse von Bedeutung sind.
Deshalb bezieht die Systemische Therapie auch Angehörige und weitere Personen, die nicht unbedingt Teil der Familie sein müssen, mit ein. In der Systemischen Therapie geht es darum, dass der Klient, schnell wieder auf eigenen Füßen stehen und sein Leben selbst gestalten kann. Das gelingt mithilfe von Empowerment, Ressourcenaktivierung und Lösungsfokussierung.