Die oben beschriebenen Regelungen gelten grundsätzlich auch für die Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen. Bei einigen Aspekten weichen die Regelungen jedoch leicht ab. Im Rahmen der neuen Psychotherapie-Richtlinie aus dem Jahr 2017 gab es einige zusätzliche Neuerungen im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Diese werden im Folgenden beschrieben:
Einbeziehung des sozialen Umfelds
Bei Kindern und Jugendlichen können in Zukunft „relevante Bezugspersonen aus dem sozialen Umfeld“ in die Therapie einbezogen werden. Das bedeutet, dass zum ersten Mal auch andere Personen als die Eltern oder der Partner an der Therapie teilnehmen können – zum Beispiel Lehrer oder Erzieher. Die Bezugspersonen können bereits in der Sprechstunde und in den probatorischen Sitzungen einbezogen werden.
Neue Altersgrenzen
In den Neuregelungen wurde festgelegt, dass alle Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind, als Kinder, und alle Personen zwischen 14 und 21 Jahren als Jugendliche gelten. Weiterhin gilt nun, dass eine bereits angefangene Kinder- und Jugendpsychotherapie auch nach dem 21. Lebensjahr noch abgeschlossen werden kann, wenn dies für den Therapieerfolg sinnvoll ist. Patienten ab 18 Jahren können wie bisher wählen, ob sie eine Kinder- und Jugendpsychotherapie oder eine Erwachsenen-Psychotherapie in Anspruch nehmen wollen.
Abweichende Stundenzahlen
Psychotherapeutische Sprechstunde
Bei Kindern und Jugendlichen kann die Sprechstunde insgesamt zehn Mal (à 25 Minuten) durchgeführt werden. Bis zu vier Sprechstunden-Termine können auch von den Bezugspersonen ohne das Kind oder den Jugendlichen wahrgenommen werden.
Probatorische Sitzungen
In der Therapie von Kindern und Jugendlichen sind nun zwei bis sechs probatorische Sitzungen möglich. Die probatorischen Sitzungen können mit dem Kind bzw. Jugendlichen und seinen Eltern oder wichtigen Bezugspersonen durchgeführt werden. Sie können auch teilweise mit den Eltern alleine stattfinden.
Rückfall-Prophylaxe
Bei der Therapie mit Kindern und Jugendlichen können bei einer Behandlungsdauer von 40 bis 59 Stunden maximal 10 Stunden, bei einer Behandlungsdauer von 60 oder mehr Stunden maximal 20 Stunden für die Rückfall-Prophylaxe genutzt werden.
Langzeittherapie
Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht, welche Stundenzahlen seit dem 1. April 2017 in der Langzeittherapie mit Kindern und Jugendlichen möglich sind:
| Verhaltenstherapie | tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie | analytische Psychotherapie |
---|---|---|---|
Kinder | |||
bei Erstantrag | 60 h | 70 h (60 h bei Gruppentherapie) | 70 h (60 h bei Gruppentherapie) |
erste Therapie-Verlängerung | 80 h | 150 h (90 h bei Gruppentherapie) | 150 h (90 h bei Gruppentherapie) |
Jugendliche | |||
bei Erstantrag | 60 h | 90 h (60 h bei Gruppentherapie) | 90 h (60 h bei Gruppentherapie) |
erste Therapie-Verlängerung | 80 h | 180 h (90 h bei Gruppentherapie) | 180 h (90 h bei Gruppentherapie) |