Lebensqualität verbessern

Umgang mit Neurodiversität von der Kindheit bis ins Erwachsenenalter

Menschen mit Autismus haben eine andere neurologische Art (neurodevelopmental disorder). Hinzu kommen biologische Faktoren, manchmal auch beim Ablauf der Geburt. Ihr Gehirn nimmt genetisch bedingt äußere Reize anders wahr, manchmal stärker und manchmal schwächer. Eine weitere Bezeichnung ist daher „Reizfilterschwäche“. Die Einschätzung von sozialen Situationen fällt ihnen meist nicht leicht. Sie haben eher den Blick fürs Detail als fürs große Ganze. Für das Umfeld ist es sehr wichtig zu wissen, dass Routinen und immergleiche Abläufe den Alltag von Betroffenen stabilisiert.

Wichtig ist es, dass Betroffene so früh wie möglich diagnostiziert werden. Mit einer Diagnose haben sie die Chance auf verschiedene Formen der Unterstützung, zum Beispiels Nachteilsausgleich in der Schule oder Wohngruppenangebote als Erwachsener. Eine Diagnose hilft aber auch dem Umfeld, das dann besser verstehen kann, was mit ihrem Angehörigen los ist.

Corona: Info für Therapeuten

therapie.de informiert die eingetragenen Therapeuten über die häufigsten Fragen in Zeiten von Corona, insbesondere über die Möglichkeiten selbst Online-Hilfe anzubieten.

Kann und darf ich Online-Therapie anbieten?

In der aktuellen Situation ermöglichen wir es Ihnen, in der Therapeutensuche per Suchfilter mit Ihren Online-Hilfsangeboten gefunden zu werden. Dafür stellen wir vorübergehend den Suchfilter "Online-Beratung" zur Verfügung. Dieser für Sie kostenlose Service ist zunächst für die Dauer der durch Corona bedingten Ausgangsbeschränkungen geplant. Wir behalten uns eine Deaktivierung des Suchfilters vor.

Bitte beachten Sie:

Heilpraktiker*innen, Psychotherapeut*innen sowie Ärzte und Ärztinnen dürfen zwar unter bestimmten Voraussetzungen Fernbehandlungen durchführen, undifferenziert für Fernbehandlungen werben dürfen sie laut § 9 HWG allerdings nicht.

Daher kann z.B. nicht der Begriff "Online-Therapie" verwendet werden, da dieser Begriff gegen das Werbeverbot für Fernbehandlungen nach § 9 HWG verstößt.

Hintergrund zu den Begriffen Online-Therapie und Online-Beratung

Der VFP empfiehlt seinen Mitgliedern vor dem geschilderten rechtlichen Hintergrund in dem Online-Artikel "Was tun bei Corona?" die Verwendung des Begriffes "Online-Beratung", um auf Online-Hilfsangebote hinzuweisen. Wir schließen uns dieser Empfehlung an.

Die rechtliche Unanfechtbarkeit dieser Lösung ist leider nicht für alle Einzelfälle zu garantieren. Bitte stellen Sie für sich sicher, dass Ihre Informationen zu Ihren Online-Hilfsangeboten nicht gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen.

Darüber hinaus bitten wir Sie auch zu beachten, dass Fernbehandlungen nur in rechtlich engen Grenzen zulässig sind. Hierzu finden Sie ebenfalls in oben bereits erwähntem Artikel "Was tun bei Corona?" die Kriterien, die unter Umständen eine Fernbehandlung erlauben.

Wie aktiviere ich auf therapie.de den Stichpunkt "Online-Beratung" ?

Sobald Sie in Ihrem Kundenkonto unter "Stichpunkte" in der Auswahl "Verfahren" den Punkt "Online-Beratung" gewählt haben, werden Sie bei entsprechenden Anfragen an Ihrem Praxisstandort in unserer Therapeutensuche gefunden.

Hier geht es zum Login

Hat therapie.de eine Videotelefonie-Lösung für mich?

Nein, therapie.de hat derzeit keine eigene Videotelefonie-Lösung für Sie. Dies kann sich mittelfristig ändern. Auf der Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung finden Sie einen "Anforderungskatalog" für Videotelefonie-Lösungen sowie eine Liste mit zertifizierten Anbietern.

Weitere Informationen und Links für psychologische Psychotherapeuten und Ärzte

Hier beantworten wir kurz in Form von Links und Lesetipps die wichtigsten Fragen, die uns zu Corona gestellt wurden.

Muss ich meine Praxis jetzt schließen? Darf ich meine Praxis nun schließen?

Grundsätzlich sollen psychotherapeutische Praxen weiterhin geöffnet bleiben. Alles Weitere dazu finden Sie hier:

Praxisinformationen der BPTK zum Corona-Virus

Darf ich Psychotherapie per Videotelefonie durchführen?

Ja, Sie dürfen gemäß der derzeit geltenden Vorschriften Psychotherapie in Form von Videobehandlungen durchführen. Für das 2. Quartal 2020 wurde die grundsätzlich geltende 20%-Beschränkung aufgehoben. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Download-Link:

Informationen der BPTK zur Videobehandlung (Download)

Darf ich in der aktuellen Situation auch für die Psychotherapeutische Sprechstunde und Probatorik auf die Videotelefonie ausweichen?

Ja, laut Bundespsychotherapeutenkammer können während der Corona-Pandemie grundsätzlich und in begründeten Einzelfällen auch Sprechstunde und Probatorik per Videotelefonie durchgeführt werden:

Kann ich meine Patienten derzeit auch vermehrt per Telefonkonsultationen unterstützen?

Gemäß einer Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband vom 03.04.2020 werden zunächst im 2. Quartal 2020 für gesetzlich Versicherte Telefonkonsultationen bei Psychotherapeuten in größerem Umfang bezahlt als bisher.

Telefonische Konsultationen setzen allerdings voraus, dass der Psychotherapeut den Patienten bereits kennt.

Praxisnachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): Mehr Konsultationen ab sofort auch per Telefon möglich

Weiterführende Links:

Informationen und Links für Heilpraktiker*innen

Muss ich meine Praxis jetzt schließen?

Grundsätzlich sollen psychotherapeutische Praxen weiterhin geöffnet bleiben. Bei Zweifeln und Fragen wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Gesundheitsamt oder Ihren Berufsverband.

Darf ich Psychotherapie per Videotelefonie durchführen?

Ja, Sie dürfen wie bisher auch nach den geltenden rechtlichen Regelungen unter sehr konkreten Bedingungen Psychotherapie in Form von Videobehandlungen durchführen.

Weiterführende Informationen zu diesen Fragestellungen finden Sie hier: