Seit 18. 05. 2000 vom Bezirksamt Tempelhof von Berlin, Abteilung Gesundheit und Soziales, Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie ohne als Arzt bestallt zu sein (nach § 1 Heilpraktikergesetz vom 17. 2. 1939).

Hier finden Sie die Kontaktdaten der Aufsichtsbehörden und die berufsrechtlichen Regelungen:



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