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Dipl.-Psych. Anne Steinhagen

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Psychologische Psychotherapeutin

Gotenstrasse 74
10829 Berlin  (Schöneberg)
Telefon  0151 / 41283614
E-Mail  kontakt(at)psychotherapie-steinhagen.de
Homepage  www.psychotherapie-steinhagen.de
Ausbildung, Heilerlaubnis und Abrechnung
  • Diplom-Psychologie, im ersten Beruf Physiotherapeutin
  • Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
  • Private Krankenversicherung, Selbstzahler, GKV über das Kostenerstattungsverfahren
Therapie-Angebot
  • Einzeltherapie
Verfahren
  • Entspannungsverfahren
  • Gesprächstherapie
  • Hypnosetherapie
  • Kurzzeittherapie
  • Traumatherapie
  • Verhaltenstherapie
Behandlungs-Stichpunkte
  • allg. psych. Problem - Lebensberatung
  • Angst - Phobie
  • Coaching
  • Depression
  • Essstörung
  • Persönlichkeitsstörung
  • Psychoonkologie
  • Psychose - Schizophrenie
  • Psychosomatik
  • Schmerzen
  • Sexualität
  • Stress - Burnout - Mobbing
  • Supervision
  • Trauer
  • Trauma - Gewalt - Missbrauch
  • Zwang
Weitere Sprachen
  • Englisch
Freie Plätze / Wartezeiten
  • Wartezeit bis drei Monate
Mitgliedschaften
  • Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen
  • Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie e.V.
  • Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Arbeitsschwerpunkte

Im Rahmen meiner Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin wurde ich für die Behandlung psychischer Störungen wie Depressionen, Belastungsreaktionen, Anpassungsstörungen, Ängste, Panikattacken, soziale Phobien, Zwangserkrankungen, Essstörungen, Beziehungsprobleme u.v.a. ausgebildet.
Darüber hinaus biete ich für Patienten mit den folgenden Problemen Behandlungen an: Krebs, Hypochondrie, Stress/Burnout-Syndrom, Identitätsprobleme und Coming-Out, chronische Schmerzen, Abhängigkeitserkrankungen, somatoforme Störungen, Störungen der Impulskontrolle und Borderline-Persönlichkeitsstörung.
Entsprechend dem Schwerpunkt im Rahmen meiner Ausbildung orientiert sich meine Behandlung an verhaltenstherapeutischen Therapiemethoden. Besonders beeinflusst ist meine Arbeit jedoch durch die Schematherapie. Des Weiteren verwende ich gerne Techniken aus der Hypnotherapie u.a.

Vita

-Approbation als Psychologische Psychotherapeutin und Eintragung in das Arztregister in Berlin
-Ausbildung „Psychotherapie mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie“ am Institut Berlin der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) e.V.
-Auslandsstudium an der Maquarie University Sydney (Australien) als Stipendiatin der Technischen Universität Berlin
-Thema der Diplomarbeit: Kognitive Verhaltenstherapie bei Patientinnen mit Anorexia nervosa
-Studium der Psychologie an der Technischen Universität Berlin
-Forschungsvertiefungsfach: Gesundheitspsychologie (FU Berlin)

Berufserfahrung:
Psychotherapeutische Arbeit seit mehreren Jahren mit PatientInnen in ambulanter Praxis. Behandlung von Menschen mit unterschiedlichsten Diagnosen.

Aktuell neben der Arbeit in der Psychotherapiepraxis Tätigkeit als Psychologin im Europäischen Kompetenzzentrum für Eierstockkrebs an der Charité, Berlin

Psychologische Tätigkeit im Auguste-Victoria-Klinikum, Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, Berlin. Arbeit in der Akutpsychiatrie und Tagesklinik. Leitung von Depressions-, Doppeldiagnose- und Psychosegruppen.

1. Beruf:
Physiotherapeutin:
Tätigkeit als Physiotherapeutin im Diakoniekrankenhaus Jerusalem auf folgenden Stationen: Orthopädie, Kardiologie, Intensivmedizin, Gynäkologie und in ambulanter Praxis für Physiotherapie, Hamburg

Abrechnungsmöglichkeiten

Durch die staatliche Approbation zur Psychologischen Psychotherapeutin erhielt ich die Berechtigung zur Ausübung der Heilkunde und bin somit im Facharztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KVB) registriert. Derzeit stehe ich noch auf der Warteliste für eine Kassenzulassung. Ich bin also noch nicht Vertragsbehandlerin und kann dementsprechend die Abrechnung noch nicht direkt über die gesetzlichen Krankenkassen laufen lassen.
Mein psychotherapeutisches Angebot richtet sich somit an folgende Gruppen:
Versicherte der gesetztlichen Krankenkassen im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens,
Selbstzahler und Privatversicherte (Private Krankenkasse, Beihilfe)

Beschreibung Kostenerstattungsverfahren

Neben Privatversicherten und Selbstzahlern behandle ich auch Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen im so genannten Kostenerstattungsverfahren.
Falls Sie bei anderen Psychotherapeutinnen längere Wartezeiten haben und es aber für Sie zum jetzigen Zeitpunkt wichtig ist, eine psychotherapeutische Behandlung zu beginnen, können Sie eine Kostenerstattung für Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
Warum gibt es überhaupt das Kostenerstattungsverfahren?
Durch die Approbation zur Psychologischen Psychotherapeutin hat man als Psychotherapeutin von staatlicher Seite die Genehmigung, Patienten und Patientinnen psychotherapeutisch zu behandeln. Um die Behandlung über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können, benötigt man jedoch eine Kassenzulassung. Voraussetzung für die Abrechnung einer Psychotherapie ist nicht nur die Approbation, sondern auch die Kassenzulassung der Psychotherapeutin in einem der so genannten „Richtlinienverfahren“ (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie).
Die Wartezeiten für Psychotherapeutinnen in Berlin auf eine Kassenzulassung betragen jedoch derzeit bis zu 10 Jahren, da eine bestimmte Anzahl an Kassenzulassungen, welche von staatlicher Seite für Berlin festgelegt ist, nicht überschritten werden darf. Eine Folge dieser Begrenzung ist, dass es derzeit zu wenige Kassenzulassungen gibt und somit lange Wartezeiten für Patientinnen auf einen Behandlungsplatz bestehen. Da diese langen Wartezeiten (bis zu einem Jahr) den Patientinnen nicht in jedem Fall zumutbar sind, erlaubt der Gesetzgeber das Kostenerstattungsverfahren nach § 13,3 SGB V.
Wie funktioniert das Kostenerstattungsverfahren?
Das Kostenerstattungsverfahren ermöglicht im Zuge der Unterversorgung eine zeitnahe psychotherapeutische Behandlung bei gleicher Qualifikation der Psychotherapeutinnen, jedoch weicht das Antragsverfahren von der gewohnten Chip-Karten-Praxis ab.
Das Kostenerstattungsverfahren bedeutet, dass Ihre Krankenkasse nach Antrag prüft, ob die Behandlung auch von Psychotherapeutinnen übernommen werden können, die sich noch in der Wartezeit auf einen Kassensitz befinden, d. h. noch nicht direkt mit den Krankenkassen abrechnen können. Als solche verfügen wir jedoch über die gleiche Qualifikation wie eine kassenzugelassene Kollegin, nämlich Approbation und Eintrag ins Facharztregister der Kassenärztlichen Vereinigung in Berlin.
Im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens stelle ich Ihnen also die Sitzungen in Rechnung, welche Sie dann bei Ihrer gesetzlichen Kasse einreichen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten aber nur, wenn sie vor Therapiebeginn diesem Vorgehen schriftlich zugestimmt hat. Dies ist abhängig von bestimmten Vorrassetzungen, die erfüllt sein müssen und die Sie der Krankenkasse nachweisen müssen.
Am besten ist, Sie vereinbaren mit mir ein erstes Gespräch, in dem wir das weitere Vorgehen besprechen können. Zur Orientierung und Informationen finden Sie im Folgenden die wesentlichen Punkte für das Kostenerstattungsverahren:
Wie müssen Sie also vorgehen, um diese Vorraussetzungen zu erfüllen?
Im Verlauf der ersten Therapiesitzungen (natürlich mit meiner Unterstützung) ist es wichtig für Sie, folgende Schritte zu erledigen:

1. Schritt: Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufnehmen
Sprechen Sie - möglichst im persönlichen Gespräch oder aber auch telefonisch oder schriftlich - mit einer Sachbearbeiterin Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und lassen sich erklären, wie Sie erfolgreich einen Antrag auf Kostenerstattung für Psychotherapie stellen können.
Fragen Sie, ob Ihre Krankenkasse eine „Notwendigkeitsbescheinigung“ benötigt und wer sie ausstellen soll.
Die Krankenkassen verhalten sich gegenüber dem Kostenerstattungsverfahren aus Ersparnisgründen meistens ablehnend und werden Ihnen Therapeutenlisten geben oder Therapieplatzvermittlungsstellen nennen. Bleiben Sie zäh: Sie haben einen Rechtsanspruch auf Kostenerstattung (§13 Abs. 3 SGB V), wenn Sie die folgenden Voraussetzungen nachweisen können.
2. Schritt: Psychotherapie-Ablehnungen sammeln
Rufen Sie in Ihrer Nähe mehrere (mindestens fünf) Psychotherapeutinnen an, die Ihnen von Ihrer Krankenversicherung genannt werden und lassen sich von ihnen bestätigen, dass sie aufgrund mangelnder Kapazitäten in nächster Zeit (innerhalb von 6 Wochen) keine Psychotherapie beginnen können. Lassen Sie sich das entweder schriftlich bestätigen oder dokumentieren Sie die Telefonate (Notizen über Datum, Uhrzeit und Ergebnis der Telefonate mit den Vertragspsychotherapeuten/-innen).
Ein Gerichtsurteil (Rechtsquellen: BSG Az. 6 RKa 15/97) hat festgelegt: Die zumutbare maximale Wartezeit ist 6 Wochen bei Erwachsenen (im Einzelfall auch bis zu drei Monaten). 
Es ist nach diesem Urteil Sache der Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen, eine Vertragsbehandlerin zur Verfügung zu stellen und nicht Aufgabe der Patientin, sich einen Platz zu suchen!
Bei 5 erfolglosen Anbahnungsversuchen einer Psychotherapie innerhalb dieser angemessenen Frist und in angemessener Entfernung haben Sie Anspruch auf Kostenerstattung einer außervertraglichen Psychotherapie. Mehr als 5 vergebliche Behandlungsanfragen sind aus fachlichen Gründen und im Sinne des Gebots einer humanen Krankenbehandlung nicht zumutbar.
Verhandeln Sie mit Ihrer Krankenkasse: Im Einzelfall können Sie niedrigere Hürden vereinbaren.
3. Schritt: Notwendigkeitsbescheinigung
Dies erfordert einen Besuch bei Ihrer Hausärztin oder Psychiaterin. Bitten Sie Ihre Ärztin darum, dass sie Ihnen in einer kurzen schriftlichen Stellungnahme die Notwendigkeit/Dringlichkeit einer psychotherapeutischen Behandlung bescheinigt.
4. Schritt: Psychotherapieantrag stellen (wird von mir erledigt)
Wenn alle Unterlagen beisammen sind, stelle ich für Sie einen formlosen schriftlichen „Antrag auf Kostenerstattung für Psychotherapie bei Dipl.- Psych. Anne Steinhagen“. In diesem Antrag verweise ich auf Ihre Belege, dass zur Zeit in Ihrer Nähe kein Psychotherapiebeginn möglich ist, aber eine Behandlung in meiner Praxis sofort beginnen kann. Beantragt wird in dem Schreiben an die Krankenkasse die „Bewilligung außervertraglicher probatorischer Sitzungen und einer Psychotherapie bei Dipl.- Psych. Anne Steinhagen “. Dem Antrag füge ich die Notwendigkeitsbescheinigung (siehe oben) bei.
Die Krankenkasse wird Ihnen oder mir nach den Probesitzungen ("probatorischen Sitzungen“) mitteilen, dass ich Ihren Antrag auf Bewilligung einer Psychotherapie begründen möge. Ich werde dann die geplante Psychotherapie in einem „Bericht an den Gutachter“ begründen und zusammen mit dem Konsiliarbericht (zum Ausschluss von somatischen oder psychiatrischen Erkrankungen) an Ihre Kasse schicken.
Die Behandlung beginnt, wenn Ihre Krankenkasse die Übernahme der Kosten zusichert.
Dies alles hört sich komplizierter an, als es der Erfahrung nach ist, in den meisten Fällen ist der Antrag erfolgreich und es erfolgt eine Bewilligung des Antrags und eine Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse.
Bei Fragen vorab stehe ich Ihnen hierzu jederzeit gern zur Verfügung.


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