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Ausbildung, Heilerlaubnis und Abrechnung
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Therapie-Angebot
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Verfahren
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Behandlungs-Stichpunkte
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Weitere Sprachen
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Freie Plätze / Wartezeiten
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Patienten die gesetzlich krankenversichert sind können nur in besonders erschwerter Situation die Kostenübernahme über ihre Krankenkasse beantragen. Lehnt die Krankenkasse eine Kostenübernahme ab, ist das Erstgepräch selbst zu zahlen.
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