Anna Hoeß-Speyer

Anna Hoeß-Speyer

Keplerstr. 24
37085 Göttingen (0162 1343903) Göttingen
Stichpunkte

Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung

  • (Voll-) Heilpraktiker/in, European Certificate of Psychotherapy (ECP)
  • Erlaubnis zur Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz
  • Selbstzahler, einige Private Krankenversicherungen

Behandlungs-Stichpunkte

  • allg. psych. Problem - Lebensberatung
  • Angst - Phobie
  • Depression
  • Notfall - Krise
  • Psychoonkologie
  • Psychosomatik
  • Schmerzen
  • Sexualität
  • Stress - Burnout - Mobbing
  • Supervision
  • Trauer
  • Trauma - Gewalt - Missbrauch

Verfahren

  • EMDR
  • Humanistische Verfahren
  • Kurzzeittherapie
  • Körperorientierte Verfahren
  • Online-Beratung
  • Tanztherapie
  • Tiefenpsychologisches Verfahren
  • Traumatherapie

Therapie-Angebot

  • Einzeltherapie

Freie Plätze / Wartezeiten

  • Freie Plätze vorhanden.
  • In dringenden Fällen auch kurzfristig Termine möglich.

Mitgliedschaften

  • European Association for Body-Psychotherapy
  • Europäischer Verband für Psychotherapie
Persönliches Profil

Aus- und Weiterbildung in Psychotherapie

Körperpsychotherapie
Traumatherapie nach Reddemann/Sachsse
EMDR Ausbildung Level I,II, III

Zur Zeit ist auch online-Beratung möglich

Langjährige Erfahrungen im klinischen sowie ambulanten Bereich

-Körperpsychotherapie
-Supervision
-Traumatherapie
-Tanztherapie

Termine

° Meine Praxis ist eine reine Selbstzahlerpraxis.

° Der Vorteil ist, dass Sie in dem meisten Fällen zeitnahe Termine vereinbaren können.

° Sie aus einer Methodenvielfalt wählen können und die Intensität ihres Therapieverlaufes bestimmen. (Frequenz der Terminabsprachen)

° Der Nachteil ist, dass die gesetzliche Krankenkasse keine Leistungen übernehmen.

° Ihre Daten werden nicht an die Krankenkasse weitergeben, es wird keine Diagnose gestellt und somit erfolgt kein Eintrag in Ihre Krankenakte, was relevant für eine Verbeamtung oder den Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist.

°Sie sind somit in keinerlei Hinsicht auskunftspflichtig eine Psychotherapie in Anspruch genommen zu haben. (Berufsunfähigkeitsversicherung)

° Sie können Heilpraktiker-Leistungen in Ihrer Steuererklärung als Krankenkosten nach §33 EStG (außergewöhnliche Belastung) geltend machen.


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Letzte Änderung am 30.11.2022