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Ausbildung, Heilerlaubnis und Abrechnung
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Therapie-Angebot
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Verfahren
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Behandlungs-Stichpunkte
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Mitgliedschaften
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1999 Approbation Zum Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten durch die Bezirksregierung Arnsberg. 2000 Sozialrechtliche Zulassung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut durch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe. Im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie wird über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Für die Erwachsenenpsychotherapie liegt ein Eintrag im Arztregister vor, so daß Privatkassen die Behandlung übernehmen. Paarberatungen und Paartherapien müssen selbst finanziert werden.
Ich verfüge über eine Kassenzulassung für tiefenpsychologisch fundierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. ERWACHSENE KANN ICH NUR ALS PRIVATVERSICHERTE ODER SELBSTZAHLER BEHANDELN !
Die Durchführung der Psychotherapien, die von den Krankenkassen übernommen werden, findet in den sog. Richtlinienverfahren statt, d.h. ich führe in diesen Fällen tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie durch. Dies gilt sowohl für Erwachsene, als auch für Kinder und Jugendliche.
Sie können mich telefonisch jeweils kurz vor der vollen Stunde erreichen oder sprechen auf meinen Anrufbeantworter. Ich werde mich dann so bald wie möglich melden.
Als weiteres Angebot meiner Praxis biete ich die Erstellung von Begabungsprofilen an (insbesondere mit der Fragestellung der besonderen Begabung, Intelligenz und Leistungsdiagnostik) Diese Leistung wird nicht von den Kassen getragen und muß daher selbst bezahlt werden.
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