Quelle: Definition der Bundesärztekammer; diese Informationen stehen seit einem Relaunch des Internetauftritts der Bundesärztekammer nicht mehr zur Verfügung.
Die Psychotherapie umfasst die Erkennung, psychotherapeutische Behandlung, Prävention und Rehabilitation von Erkrankungen, an deren Verursachung psychosoziale Faktoren einen wesentlichen Anteil haben, sowie von Belastungsreaktionen in Folge körperlicher Erkrankungen.