Facharzt / Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

Quelle: Definition der Bundesärztekammer; diese Informationen stehen seit einem Relaunch des Internetauftritts der Bundesärztekammer nicht mehr zur Verfügung.

 

Das Gebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie umfasst die Erkennung, psychotherapeutische Behandlung, Prävention und Rehabilitation von Krankheiten und Leidenszuständen, an deren Verursachung psychosoziale und psychosomatische Faktoren einschließlich dadurch bedingter körperlich-seelischer Wechselwirkungen maßgeblich beteiligt sind.

 

 

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 •  Aktualisiert am 28.03.2007