Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie

Quelle: Definition der Bundesärztekammer; diese Informationen stehen seit einem Relaunch des Internetauftritts der Bundesärztekammer nicht mehr zur Verfügung.

 

Die Psychiatrie und Psychotherapie umfasst Wissen, Erfahrungen und Befähigungen zur Erkennung, nichtoperativen Behandlung, Prävention und Rehabilitation hirnorganischer, endogener, persönlichkeitsbedingter, neurotischer und situativ-reaktiver psychischer Krankheiten oder Störungen einschließlich ihrer sozialen Anteile und psychosomatischen Bezüge unter Anwendung somato-, sozio- und psychotherapeutischer Verfahren.

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 •  Aktualisiert am 28.03.2007