Facharzt für Neurologie

Quelle: Definition der Bundesärztekammer; diese Informationen stehen seit einem Relaunch des Internetauftritts der Bundesärztekammer nicht mehr zur Verfügung.

 

Die Neurologie umfaßt die Erkennung, nichtoperative Behandlung, Prävention und Rehabilitation bei Erkrankungen des zentralen, peripheren und vegetativen Nervensystems, der Muskulatur einschließlich der Myopathien und Myositiden.

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 •  Aktualisiert am 28.03.2007