Facharzt für Nervenheilkunde

Quelle: Definition der Bundesärztekammer; diese Informationen stehen seit einem Relaunch des Internetauftritts der Bundesärztekammer nicht mehr zur Verfügung.

 

Die Nervenheilkunde umfaßt die Diagnostik, Prävention, nichtoperative Therapie und Rehabilitation bei Erkrankungen des zentralen, peripheren und vegetativen Nervensystems sowie bei psychischen Erkrankungen oder Störungen.

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 •  Aktualisiert am 28.03.2007