Krankenkassen übernehmen die gesamten Behandlungskosten, sofern es sich um eine psychische Störung mit "Krankheitswert" handelt. Dazu gehören u.a.:
Ob eine solche psychische Störung vorliegt, kann durch einen kassenzugelassenen Psychologischen Psychotherapeuten oder einen Arzt festgestellt werden. Leistungen wie Erziehungs-, Ehe- oder Lebensberatung werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Da die Grenzen hier oft unklar sind und häufig eines das andere bedingt ( z.B. Schwierigkeiten in der Ehe, die zur Depressivität eines Partners führen) empfiehlt sich generell die Überprüfung, ob eine psychische Störung vorliegt.
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen nur Behandlungen nach den derzeit anerkannten "Richtlinienverfahren". Nur diese gelten als als „wissenschaftlich anerkannt“ und „wirtschaftlich“. Dazu gehören im Moment:
Zwar gelten auch die psychotherapeutischen Verfahren der Systemischen Therapie und der Gesprächstherapie für Erwachsene in Deutschland als wissenschaftlich anerkannt – allerdings sind sie bisher noch nicht als „erstattungsfähig“ eingestuft worden und können daher nicht mit den Gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Viele Private Krankenkassen übernehmen auch die Kosten dieser Verfahren.